Spionagekamera in Teddybär, Feuerzeug und Kugelschreiber
In Deutschland darf man nicht unbemerkt bzw. ohne vorherige Erlaubnis Bild- oder Tonaufnahmen von Privatpersonen, die nicht in der allgemeinen Öffentlichkeit stehen – gemeint sind Stars und Prominente – machen. Vergehen können mit teuren Geldstrafen und in besonders schweren Fällen sogar mit Gefängnisstrafen geahndet werden. Es liegt hierbei im Ermessen wie sehr mit der Spionage in die Privatsphäre der geschädigten Person eingegriffen wurde.
Viele Privatdetektive setzen solche Produkte jedoch ein, um Ihrer Arbeit effektiv nachgehen zu können und Beweise besser und effektiver sammeln zu können.
Auch ist eine Kamera in einem Teddybären garnicht schlecht, um ein Kinderzimmer zu überwachen. So ist dort keine hässliche Kamera zu sehen sondern ein unscheinbarer Teddybär, der aus der Ecke das Geschehen beobachtet.
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