Videoüberwachung
Dominik Brunner ein 50 jähriger Familienvater, lies sein Leben bei dem couragierten Versuch einer kleinen Gruppe Jugendlicher beizustehen, als 2 brutale Schläger Geld von ihnen erpressen wollten. Er bot ihnen an, die Fahrt in der S-Bahn weiter mit ihm fortzusetzen und bezahlte dieses freundliche Angebot mit seinem Leben, denn er wurde zu Tode geprügelt. Der Ruf nach einer flächendeckenden Videoüberwachung, zum Beispiel im S-Bahn Bereich wird immer lauter. Befürworter plädieren für Kameras an allen Bahnhöfen um Straftaten zu verhindern und Täter identifizieren zu können. Für manche sieht das nach einem Überwachungsstaat aus, doch in Zeiten wo Menschen, die bereits am Boden liegen, zu Tode getreten werden, wo es eigentlich eine heldenhafte Ausnahme ist, das sich freiwillig jemand in eine Gefahrensituation begibt um Anderen zu helfen, sollte die Angst vor der staatlichen Überwachung hinten anstehen und der Ruf nach der gnadenlosen Jagt solcher Täter unüberhörbar sein. In Banken und Spielcasinos sind Videoüberwachungskameras per Gesetz vorgeschrieben, an Flughäfen sieht man sie überall, Gemeinden überwachen ihre Innenstadtbereiche und Privatleute nutzen die Technik der Videoüberwachung um ihr Haus und Gut zu schützen.
Natürlich müssen gesetzliche Regelungen dort greifen wo die Privatsphäre des Einzelnen angetastet wird. Wer möchte schon urplötzlich ein Video von sich im Internet finden. Auch möchte niemand heimlich am Arbeitsplatz aufgenommen werden. Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist nicht zulässig, auch nicht um die Arbeitsleistung der Angestellten zu überprüfen. In Intimzonen, wie Toiletten oder Umkleideräumen ist das installieren von Videokameras verboten. Einzelne Studien haben bereits zu Tage gebracht, dass der Einsatz von Videoüberwachungsgeräten nur zu einer räumlichen Verdrängung der Straftäter führt. Videokameras werden lokalisiert und der Schauplatz der Straftat einfach auf einen anderen Platz verlegt. Auch im privaten Bereich führen heimliche Videoüberwachungen zu zahlrechen privaten Rechtsstreitigkeiten. Rentner Müller filmt Familienvater Herbert, wie dessen Hund an seinen Gartenzaun uriniert und zeigt ihn an. Beweismaterial in Form eines kurzen Videomitschnittes über die Verfehlung des Hundes, ist auch in diesem Fall nicht zulässig.
Niemand möchte gerne Tag und Nacht beobachtet werden. Man fühlt sich in seinen Persönlichkeitsrechten beschränkt und traut sich nicht mal mehr in der Nase zu bohren aus Angst, direkt auf einem Video zu landen. Der Einsatz von Videoüberwachung ist sinnvoll an Plätzen die Dunkel, schwer einsehbar oder schon öfters Schauplatz von gewalttätigen Übergriffen waren. Vielleicht hätte eine Videoüberwachung das Leben von Dominik Brunner retten können, doch dafür ist es jetzt zu spät. Die privaten Grundrechte des einzelnen müssen gewahrt bleiben, doch auch das Recht auf Schutz des Lebens ist elementar, dem wird wohl jeder der schon einmal in einer bedrohlichen Situation in der Öffentlichkeit war beipflichten.
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